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Seit dem 1. Januar 2005 gibt es in Deutschland die LKW-Maut. Darunter versteht man eine Gebühr für die Straßenbenutzung für schwere Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr. Die Maut ist für alle deutschen Bundesautobahnen gültig, und seit 1.7.2018 auch für alle Bundesstraßen. Mautpflichtig sind seit dem 1. Januar 2005 also jene Kraftfahrzeuge, die für den gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt sind und deren erlaubtes Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Aber auch alle anderen gewerblichen Güterkraftfahrzeuge, die ausschließlich dem gewerblichen Transport dienen, fallen darunter.
Als die Maut für Lkw's eingeführt wurde, lag das Gesamtgewicht für mautpflichtige Fahrzeuge zunächst bei 12 Tonnen. Zum 1. Oktober 2015 senkte die Bundesregierung die Tonnagegrenze ab. Seither liegt die Grenze bei 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Ausgenommen von der Mautpflicht sind Busse aller Art. Die Höhe der Maut richtet sich zunächst nach den zurückgelegten Kilometer sowie nach der Anzahl der Mengen des Lkw's.
Ein weiteres Kriterium für die Höhe der Maut ist die Kombination des Fahrzeugs, das heißt, ob ein LKW mit oder ohne Anhänger fährt und ob es sich um einen Sattelschlepper mit oder ohne Auflieger handelt. Auch die Emissionsklasse des Lkw's wird in die Berechnung einbezogen.
Die Mauterhebung mit einer On-Board Unit (OBU) ist die leichteste Möglichkeit, die Mautgebühr zu bezahlen. Dazu wird im Führerhaus eines Fahrzeugs für den Güterkraftverkehr die On-Board Unit (OBU) eingebaut, die sich bei Fahrtbeginn automatisch einschaltet. Der LKW-Fahrer muss beim Start nur noch die Achsenzahl eingeben. Alle weiteren Informationen, die für die automatische Erhebung der Maut wichtig sind – Kundenummer, Kennzeichen, Anzahl der Achsen, Schadstoffklasse, digitale Karte und Tarife– sind in der OBU gespeichert.
Anzumerken ist jedoch, dass vor allem ältere Fahrzeuge noch nicht mit dieser neuen Technik ausgestattet sind. In vielen neuen Lkw's ist diese Technik bereits eingebaut.
Die Mautkontrolle und Mautverstöße
Das Bundesamt für Güterverkehr (Abgekürzt BAG) ist für die Kontrolle der eingeführten Mautpflicht sowie die Ahndung von Verstößen zuständig. Das Mauterhebungssystem in Deutschland wird seit der Einführung 2005 im Auftrag des Bundesamts für Güterverkehr von der Toll Collect GmbH, einem privaten Unternehmen, durchgeführt. Das Unternehmen hat ein Kontrollsystem entwickelt, welches ermöglicht, dass die Maut zuverlässig gebucht und kontrolliert wird, damit alle mautpflichtigen Fahrzeuge erfasst und bei der Abrechnung gleich behandelt werden. Das System kann für jedes Güterfahrzeug einzeln festlegen, ob eine Mautpflicht besteht und ob diese falsch, gar nicht oder ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Welche Kontrollsysteme für die Mautpflicht gibt es?
Die Toll Collect GmbH und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) unterschieden zwischen der Überprüfung durch Kontrollbrücken (sogenannte automatische Kontrollen), mobilen Kontrollen, stationären Kontrollen und den Kontrollen des Betriebes. Durch die fortlaufende Kontrolle ist gewährleistet, dass die Mautpflicht gerecht durchgesetzt wird. Die Partnerschaft zwischen dem BAG und der Toll Collect GmbH besteht seit der Einführung der Mautpflicht im Jahr 2005. Das entwickelte System hat sich bewährt. Nach Angaben der Toll Collect GmbH verstoßen jährlich nur etwa ein Prozent aller Güterverkehrfahrzeuge gegen die Mautpflicht.
Automatische Kontrolle:
Kontrollbrücken
Auf den deutschen Autobahnen sind aktuell rund 300 Brücken zur automatischen Kontrolle und Einhaltung der Mautpflicht fest installiert. Aufgrund der Datenschutzgesetze ist in Deutschland nur eine stichprobenartige Kontrolle der Mautzahlungen gestattet Konkret ist Zahl der Kontrollen auf zehn Millionen Güterkraftfahrzeuge festgelegt. Sieben Millionen Kontrollen übernimmt die Firma Toll Collect mit ihren bundesweiten Mautbrücken. Etwa alle 80 Kilometer steht auf der Bundesautobahn eine Kontrollanlage, die mit modernster Technik ausgestattet ist. An der Brücke sind Kameras installiert, die Frontalfotos von allen Fahrzeugen, auch Pkw's, anfertigt. Passiert ein Fahrzeug die Brücke, so wird ein 3D-Profil erstellt, durch welches der Computer erkennen kann, ob es sich um einen mautpflichtigen Lastkraftwagen oder um einen PKW handelt, der nicht mautpflichtig ist. Die Daten von Pkw's werden sofort gelöscht, die Datensätze von allen Lastkraftwagen werden zur Mautkontrolle weiterverarbeitet.
Einige Fahrzeuge haben bereits die sogenannte On-Board-Unit (OBU) eingerichtet. Diese tauscht mit der Brücke via Infrarot-Signal und Mobilfunknetz Daten aus. Über das Infrarot-Signal wird die Emissionsklasse übermittelt sowie die Anzahl der Achsen und das Kennzeichen. Automatisch wird vom erstellten Foto das Kfz-Kennzeichen ermittelt. Mit diesen Daten kann der Computer im zentralen Buchungssystem erkennen, ob für die Strecke eine Maut bezahlt wurde. Wenn die Mautpflicht erfüllt ist, werden die Datensätze sofort gelöscht. Sollte die Mautpflicht nicht erfüllt sein, findet eine Nachkontrolle durch Toll Collect statt. Diese erfolgt manuell durch Mitarbeiter. Das automatische Kontrollsystem soll bis zu 90 Prozent aller Lastkraftwagen richtig einordnen können. Dank diesem System kann auch überprüft werden, ob Kennzeichen und Fahrzeugtyp zueinander passen. Dadurch kann verhindert werden, dass Lastkraftfahrzeuge von den Spediteuren nicht mit einer geringeren Schadstoffemission angegeben werden, als sie tatsächlich haben. Das Kontrollsystem gilt als sehr zuverlässig, wobei Spediteure bemängeln, dass die Brücken für Schwertransporte zu niedrig sind.
Kontrollsäulen
Seit dem 1. Juli 2018 kontrollieren rund 600 blau-grüne Kontrollsäulen die Einhaltung der mautpflicht auf allen Bundesstraßen. Die Säulen fotografieren und nehmen Daten des Vorbeifahrenden Lkw's und vergleichen diese mit dem Toll Collect-Rechenzentrum. Ist das Fahrzeug korrekt eingebucht und stimmen alle Angaben werden diese Daten sofort gelöscht. Sollte die Mautpflicht nicht erfüllt sein, findet eine Nachkontrolle durch Toll Collect statt. Diese erfolgt manuell durch Mitarbeiter.
Standkontrollen:Das Bundesamt für Güterverkehr führt in regelmäßigen Abständen auf Parkplätzen sogenannte Standkontrollen durch. Mitarbeiter des BAG stellen sich in der Nähe einer Kontrollbrücke. Meistens stellen sich die Kontrolleure auf einen Parkplatz, der auch für Lkw's geeignet ist, da sie somit Mautsünder direkt von der Autobahn ableiten können. Über eine Funkverbindung können die BAG-MItarbeiter mit der Kontrollbrücke kommunizieren und sich die Fotos von vermeintlichen Mautsündern auf einem Computer anzeigen lassen. Die Prüfer können Foto mit dem zentralen Einbuchungscomputer abgleichen. Da die Übertragung innerhalb von Sekunden erfolgt, haben die Kontrolleure genügend Zeit, um den Mautsünder mit seinem LKW direkt von der Brücke herauszuwinken. Die Mitarbeiter des BAG überprüfen die Fahrzeuge anschließend gründlich. Bei einem Verstoß wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Mobile Kontrolle: Das Bundesamt für Güterverkehrs hat seit dem 1. August 2012, dem Stichtag der Mauteinführung auf Bundesstraßen, auch die Möglichkeit, mobile Mauterfassungsgeräte einzusetzen. Diese werden häufig auf Autobahnbrücken eingesetzt. Die Geräte sind mit einer Infrarot-Technik ausgestattet, die blitzschnell überprüfen können, ob die Lkw's, die unter der Brücke durchfahren, Maut bezahlt haben. Ferner können sie dort auch die Daten des Fahrzeugs einsehen, da ein Computer über Mobilfunk direkt mit der Zentrale von Toll Collect verbunden ist. Stellen die Kontrolleure fest, dass ein Verstoß gegen die Mautpflicht vorliegt, können sie den entsprechenden Fahrer ausleiten. Zur Kontrolle werden rund 300 Fahrzeuge bundesweit eingesetzt.
Betriebskontrollen: Die Mitarbeiter des Bundesamts für Güterverkehr sind dazu berechtigt, Güterkraftverkehrsunternehmen zu kontrollieren. Sie suchen dazu die Unternehmen direkt auf, überprüfen die Fahrzeuge und die Daten. Dadurch können die Mitarbeiter schnell feststellen, ob die Mautpflicht erfüllt wurde. Eine solche Betriebskontrolle kann man sich ähnlich wie eine Steuerfahndung vorstellen. Die Unternehmer müssen alle betreffenden Daten offenlegen.
Was passiert bei Verstößen gegen die Mautpflicht?
Sollte das Bundesamt für Güterverkehr feststellen, dass die Maut nicht bezahlt wurde oder zu wenig bezahlt wurde, muss das betroffene Unternehmen zunächst die Maut für die gefahrenen Kilometer nachträglich bezahlen. Zudem können die Mitarbeiter des Bundesamts für Güterverkehr ein Bußgeld verhängen. Ist es nicht mehr möglich, die zurückgelegte Strecke zu ermitteln, wird pauschal eine Nacherhebung für rund 500 Kilometer erhoben. Die Gebühren hängen ab von der Schadstoffemission, der Anzahl der Achsen und der Größe des Fahrzeugs. Das Bundesamt für Güterverkehr leitet ein entsprechendes Bußgeldverfahren ein. Durch die unterschiedlichsten Kontrollsysteme kann das Bundesamt für Güterverkehr die Mautpflicht sehr effizient kontrollieren. Sie sind so flexibel, dass die 300 Kontrollbrücken die derzeit in Deutschland aufgebaut sind ausreichen. Durch die umfassende Kontrolle sind die Verstöße nach Angaben von Toll Collect sehr gering: Nur ein Prozent aller Mautpflichtigen verstoßen gegen diese und werden mit einem Bußgeldverfahren bestraft.
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