Im Oktober dieses Jahres hat der Bundestag beschlossen, die Mautsätze für Lkw zum ersten Januar 2019 anzuheben. Ab dem Stichtag fließen nun erstmals die Kosten der durch Lastwagen verursachten Lärmbelastung in die Berechnung ein. Zudem erfolgt dann die differenzierte Berücksichtigung von Gewichtsklassen, sodass die stärkere Straßenbelastung durch Fahrzeuge aus dem Bereich Schwerlastverkehr einbezogen und in Rechnung gestellt wird.
Die Regierung begründet diese Änderungen damit, dass sie das Prinzip der Verursachergerechtigkeit stärken wolle. Doch was bedeutet die neue Lkw-Maut genau und was sollten Sie darüber wissen? Wir haben nachfolgend die wichtigsten Fakten für Sie zusammengestellt.
Bund erwartet erhebliche Mehreinnahmen
Dass der Bund zukünftig mit deutlichen Mehreinnahmen aus der Lkw-Maut rechnet, beruht nicht allein auf den neuen Kriterien. So gilt bereits seit Juli 2018 die Ausweitung der Maut auf sämtliche Bundesstraßen, was zusätzlich Geld in die Staatskasse spült. Insgesamt dürften zukünftig pro Jahr im Schnitt circa 7,2 Milliarden Euro an Einnahmen zu verzeichnen sein – ein deutliches Plus von rund 2,5 Milliarden Euro.
Befreiung von der Lkw-Maut ab 2019: Wer kommt in den Genuss?
Für Elektro-Lkw und erdgasbetriebene Fahrzeuge gibt es ab 2019 Sonderregelungen. Zum einen wird die Fahrzeuggruppe der Elektro-Lkw vorerst von der Maut befreit. In zwei bis drei Jahren soll diese Befreiung im Hinblick auf die dann herrschenden Marktgegebenheiten überprüft werden. Es wird dann die Entscheidung getroffen, ob solche Lastwagen zur Finanzierung der Wegekosten heranzuziehen sind und in welchem Umfang dies erfolgen soll. Eine Mautbefreiung bis 2020 ist darüber hinaus für gasbetriebene Lkw vorgesehen. Den in Deutschland circa 12.000 zugelassenen Lkw mit Elektroantrieb steht jedoch die weitaus höhere Zahl von circa drei Millionen Lastwagen mit Dieselantrieb gegenüber.
Was bedeutet die neue Maut für den Löwenanteil der Lkw?
Für schwere und laute Lkw müssen die Unternehmen ab 2019 deutlich höhere Maugebühren veranschlagen, denn nicht nur das zulässige Gesamtgewicht spielt bei der Berechnung der Maut eine Rolle, sondern erstmals auch der Faktor Lärm. So wird die Maut ab Januar 2019 um eine Komponente erweitert und besteht somit aus insgesamt drei Komponenten, die als Grundlage für die Berechnung des jeweiligen Mautsatzes dienen. Die Mautkomponenten lauten nun wie folgt:
- für Infrastruktur
- für Umweltverschmutzung
- für Lärmbelastung (neu)
Die neuen Mautsätze für Infrastruktur nach zulässigem Gesamtgewicht und Zahl der Achsen:
- Lkw von 7,5 bis 12 t: 8 Cent pro km
- Lkw von 12 bis 18 t: 11,5 Cent pro km
- Lkw ab 18 t und weniger als vier Achsen: 16 Cent pro km
- Lkw ab 18 t mit vier oder mehr Achsen: 17,4 Cent pro km
Die neuen Mautsätze für Umweltverschmutzung nach Fahrzeugkategorien:
- Euro 0: 8,5 Cent pro km
- Euro 1: 8,5 Cent pro km
- Euro 2: 7,4 Cent pro km
- Euro 3: 6,4 Cent pro km
- Euro 4: 3,2 Cent pro km
- Euro 5: 2,2 Cent pro km
- Euro 6: 1,1 Cent pro km
Hinzu kommt die neue Lärmgebühr, bei der einheitlich für alle Fahrzeuge 0,2 Cent pro Kilometer veranschlagt werden. In einer Beispielrechnung für einen Lkw ab 18 t mit vier oder mehr Achsen und Euro-5-Klasse belaufen sich die Mautkosten pro Kilometer insgesamt somit auf 19,8 Cent. Vergleicht man die Zahlen mit den aktuellen Mautsätzen, die in diesem Fall 11,7 Cent pro Kilometer betragen, wird deutlich, dass Unternehmen ab 2019 mit steigenden Kosten rechnen müssen.
Zum Thema:
Hier findet sich die komplette Tabelle mit den Mautsätzen der 3 Klassen!
>> Kosten und Berechnung der LKW-Maut
Neue Mitwirkungspflichten für Fahrer
Lkw-Fahrer unterliegen ab Januar 2019 neuen Mitwirkungspflichten. Daraus resultiert, dass die Gewichtsklassen von Lkw zukünftig auf der On-Board-Unit (OBU) anzugeben sind. Wenn das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs mehr als 18 Tonnen beträgt, muss außerdem die Anzahl der Achsen erfasst werden. Für Lkw mit niedrigeren Werten beim zulässigen Gesamtgewicht (unter 7,5 t) wird die Eingabe über das OBU-Display ebenfalls möglich sein, allerdings ist sie in diesem Fall nicht verpflichtend, da diese Fahrzeuge von der Lkw-Maut befreit bleiben. Wer die neuen Vorschriften missachtet und die Pflicht nicht erfüllt, muss im Zweifelsfall mit Strafen rechnen, da die Nichtbeachtung geahndet werden soll.