Seit dem 1. März 2024 gelten in Österreich neue Regeln für Raser. Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 60 km/h innerorts bzw. 70 km/h außerorts droht die Beschlagnahme des Fahrzeugs. Dies gilt auch für Reisende aus dem Ausland.
Der ADAC berichtet, dass Raser und Raserinnen in Österreich mit harten Strafen und hohen Bußgeldern rechnen müssen. Bei extremen Verstößen gegen Tempolimits kann jetzt auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Geschwindigkeitsübertretungen und Strafen
Die neuen Regeln in Österreich sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und Raser abschrecken. Reisende sollten sich daher unbedingt an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, um eine Beschlagnahme ihres Fahrzeugs oder andere Strafen zu vermeiden.
Seit 1. März 2024 gelten folgende Regeln:
- Verlust des Autos bei mehr als 80 km/h zu schnell:
- Innerorts: ab 80 km/h
- Außerorts: ab 90 km/h
- Beschlagnahme und Enteignung auch bei geringerer Geschwindigkeitsüberschreitung:
- Voraussetzung: einschlägige Vorstrafe (z.B. illegale Autorennen)
- Innerorts: ab 60 km/h
- Außerorts: ab 70 km/h
- Vorläufige Beschlagnahme bei Leasing- oder Mietfahrzeugen:
- Dauer: maximal 14 Tage
- Keine Versteigerung
- Lebenslanges Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug
Voraussetzung:
Die Beschlagnahme erfolgt allerdings nicht sofort, sondern erst, wenn der Lenker bereits mehrmals mit extremer Geschwindigkeit unterwegs war und sich somit als unbelehrbar zeigt.
Verfahren:
- Vorläufige Beschlagnahme: Bei einer erstmaligen extremen Geschwindigkeitsübertretung wird das Fahrzeug und der Führerschein vorläufig an Ort und Stelle von der Polizei beschlagnahmt.
- Verfallsverfahren: Die Bezirksverwaltungsbehörde prüft den Fall und entscheidet, ob das Fahrzeug endgültig beschlagnahmt und versteigert wird.
Alternativen zur Beschlagnahme:
In einigen Fällen kann die Führerscheinstelle anstelle der Beschlagnahme des Fahrzeugs eine Nachschulung anordnen. Diese Nachschulung muss in Österreich absolviert werden und kostet ca. € 400,-.
Strafen gelten auch für Deutsche
Die neuen Regeln in Österreich gelten auch für Reisende aus dem Ausland, also auch für Deutsche! Das bedeutet, dass auch ausländische Führerscheine in Österreich beschlagnahmt werden können, wenn der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit stark überschreitet.
Bußgelder fürs Rasen werden erhöht:
- Innerorts: ab 60 km/h
- Außerorts: ab 70 km/h
- Maximale Geldbuße: 7.500 Euro (statt bisher 5.000 Euro)
Wichtig: Bezahlen Sie Bußgelder umgehend, da diese europaweit vollstreckt werden können.
Tipps für Reisende:
- Halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen.
- Achten Sie auf die Beschilderung.
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Verkehrsregeln in Österreich.
Quellen & Referenzen: